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Tarifvertrag für Wurzener Land-Werke

Für die Beschäftigten der Wurzener Land-Werke Energie GmbH gilt rückwirkend zum 1. November 2020 der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V). Mit der Unterzeichnung durch den Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen e.V. (KAV Sachsen) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (Landesbezirksleitung Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) wurde dem Antrag der Wurzener Land-Werke entsprochen.
„Wir freuen uns, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und wir unsere Mitarbeiter künftig unter den Konditionen des Tarifvertrages für Versorgungsbetriebe beschäftigen können. Wir hatten uns für die Einbeziehung in den TV-V entschieden, um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Zudem sind wir nun in der Lage, im Wettbewerb um qualifiziertes Personal zu konkurrieren und damit langfristig das Wachstum unseres jungen Unternehmens zu sichern“, meint Dr. Norbert Vornehm, Geschäftsführer der Wurzener Land-Werke Energie GmbH.

Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe

Der TV-V ist ein spartenspezifischer Tarifvertrag für kommunale Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung. Er regelt einheitlich und transparent die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, u.a. zu den Themen Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch sowie Kündigungsfrist. So profitieren die Beschäftigten der Wurzener Land-Werke Energie GmbH fortan von leistungsgerechten Gehältern, einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie einer jährlichen Sonderzahlung, mindestens in Höhe eines Monatsentgelts.

Quelle: Wurzener Land-Werke Energie GmbH