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Bund übernimmt Dezember-Abschläge

Am 14. November 2022 hat die Bundesregierung das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass der Bund im Rahmen einer Soforthilfe die Dezember-Abschläge für Gas- und Fernwärmekunden übernimmt. Entsprechend werden wir unseren Kunden die Abschlagszahlung für diesen Monat erlassen.

Die Soforthilfe kommt Privatkunden sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen zu Gute. Für den Monat Dezember verzichten wir demgemäß auf unsere Abbuchungen. Sollte die Abschlagszahlung versehentlich an uns überwiesen werden, so erfolgt die Rückerstattung mit der Jahresendabrechnung.

Preisdeckelung für Fernwärme ab 2023

Mit der Soforthilfe werden Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei unterstützt, die Zeit bis zur Einführung der Gas- bzw. Wärmepreisbremse finanziell zu überbrücken. So plant die Bundesregierung, den Arbeitspreis auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme zu deckeln. Dieser gelte für 80 Prozent des Verbrauches, der der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt werde. Für alles darüber Hinausgehende sei der reguläre Arbeitspreis wirksam.

Sobald der gesetzliche Rahmen hierfür geschaffen ist, werden wir unsere Kunden informieren und die Gesetzesvorgaben in unseren neuen Abschlagsrechnungen für 2023 umsetzen.

Quelle: Wurzener Land-Werke GmbH