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Glasfaserkabel im Rechenzentrum

Gigabitausbau

Im Jahr 2023 legte die Bundesregierung mit dem „Dunkelgraue-Flecken-Förderprogramm“ den Grundstein für einen weiteren Ausbau des Glasfasernetzes. Die Förderzusage vom Bund und dem Freistaat Sachsen haben wir bereits erhalten. Damit können wir ab Mai 2025 weitere 1.800 Adressen erschließen.

Glasfasernetz

Sind Sie dabei?

Prüfen Sie hier, ob Ihre Adresse förderfähig ist und einen Anschluss im zukünftigen Gigabitausbau erhalten kann.

Bitte beachten Sie, dass sich das Projekt in einer sehr frühen Phase befindet und sich die Förderfähigkeit noch ändern kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn andere Telekommunikationsunternehmen in der Zwischenzeit einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ankündigen.

Gute Neuigkeiten!

Ihre Adresse ist förderfähig und kann einen Glasfaseranschluss im Zuge des Gigabitausbaus erhalten.

Tut uns leid!

Ihre Adresse ist nicht förderfähig.

Scheinbar ist sie bereits über ein anderes Telekommunikationsunternehmen ausreichend versorgt.

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Über das Projekt

20 24

2021

Januar

Förderzusage des Freistaats
Der Freistaat Sachsen bewilligt eine Fördersumme von 6,5 Mio. Euro. Damit ist die Finanzierung des Gigabitausbaus zu 100 % gesichert.

Martin Dulig übergibt den Fördermittelbescheid vom Freistaat Sachsen
20 23
Übergabe des Bundesbescheides für die Gigabit 2.0 Förderung

2018

Dezember

Förderzusage des Bundes
Der Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe ergeht. 9,7 Mio. Euro Fördermittel sind für den Gigabitausbau im Wurzener Land vorgesehen.

Dunkelgraue-Flecken-Förderprogramm

2023 veröffentlichte die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0. Sie bildet damit die Fortsetzung des Weiße-Flecken-Förderprogramms, auf deren Grundlage die Wurzener Land-Werke Glasfaser GmbH den Breitbandausbau im Wurzener Land realisiert.

Unterstützt werden „dunkelgraue Flecken“, also Adressen, für die folgende Bedingungen gelten:

  • Die Datenrate liegt unter 500 Mbit/s im Download oder 200 Mbit/s symmetrisch
  • Es gibt keine Ausbauzusagen durch andere Telekommunikationsunternehmen
  • Gibt weniger als zwei NGA-Netze in dem Gebiet.

Der Freistaat Sachsen hat die Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen 2023“ erlassen und beteiligt sich damit an den Kosten.

Fördermittelgeber

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